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Art. 45 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Form und Frist der Einsprache
Einspracheverfahren
Art. 45 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Form und Frist der Einsprache
1. Die Einsprache ist innert 20 Tagen seit Zustellung des Notenentscheides schriftlich bei der Leitung Bachelor- oder der Leitung Master-Ausbildung einzureichen. Der angefochtene Entscheid und sämtliche Beweisurkunden sind beizulegen.
2. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.