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FHHES
CH-LU
Art. 44 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Einspracheinstanz
Einspracheverfahren
Art. 44 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Einspracheinstanz
1. Zuständig für den Einspracheentscheid ist die Leitung Bachelor- oder die Leitung Master-Ausbildung des Departementes, bei welchem der Entscheid ergangen ist.
2. Die Prüfungsbefugnis der Einspracheinstanz ist nicht beschränkt.