Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521 FHHES CH-LU

Art. 43a Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Zustellung Notenentscheid

Einspracheverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 43a Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Zustellung Notenentscheid

1. Notenentscheide werden in elektronischer Form auf dem Webportal «MyCampus» im persönlichen elektronischen Studierendendossier zugestellt. Die Studierenden werden zudem per E-Mail auf die Bekanntgabe der Notenentscheide im persönlichen elektronischen Studierendendossier hingewiesen.

2. Ein Notenentscheid gilt ab dem Tag, ab dem er im persönlichen elektronischen Studierendendossier abrufbar ist, als verbindlich zugestellt.

← Art. 43 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz Grundsatz Art. 44 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →