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FHHES
CH-LU
Art. 41 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Disziplinarmassnahmen
Disziplinarordnung - Disziplinarmassnahmen und Zuständigkeiten
Art. 41 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Disziplinarmassnahmen
1. Die Disziplinarmassnahmen der Hochschule Luzern sind
a. schriftlicher Verweis,
b. Ausschluss vom Leistungsnachweis oder Modul,
c. Ausschluss vom Studium.
2. Der oder dem betroffenen Studierenden ist vor Anordnung einer Disziplinarmassnahme gemäss Absatz 1c rechtliches Gehör zu gewähren.