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521 FHHES CH-LU

Art. 4 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

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Art. 4 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

1. Ausländische Abschlüsse können im Rahmen des Zulassungsverfahrens unter Berücksichtigung des internationalen und nationalen Rechts anerkannt werden. Die Departemente der Hochschule Luzern regeln das Nähere.

2. Die von der zuständigen Behörde einer Vertragspartei der Lissabon-Konvention ausgestellten Diplome und Zeugnisse werden auf Antrag hin anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede insbesondere hinsichtlich des Inhalts oder Umfangs vorliegen.

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