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Art. 31 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Informationen im Zusammenhang mit dem Studium

Rechte und Pflichten der Studierenden
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Art. 31 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Informationen im Zusammenhang mit dem Studium

1. Die Studierenden haben das Recht auf Mitwirkung gemäss Statut der Fachhochschule Zentralschweiz - Hochschule Luzern (FHZ-Statut) vom 7. Juni 2013. Sie haben insbesondere das Recht, sich in persönlichen wie studentischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Studium an die Organe und die Dozierenden der Hochschule Luzern zu wenden. Studienrelevante Informationen wie Studienreglemente, Modulbeschriebe, Richtlinien und Weisungen werden den Studierenden in geeigneter Form mitgeteilt.

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