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Art. 29 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Titel und Lehrdiplom

Ausbildung - Lehrdiplom für Maturitätsschulen
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Art. 29 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Titel und Lehrdiplom

1. Die Diplomurkunde sowie der mit dem Lehrdiplom verliehene Titel richten sich nach dem Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen vom 28. März 2019 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren.

2. Die Modalitäten für die Erteilung des Lehrdiploms werden in den Studienreglementen geregelt.

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