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FHHES
CH-LU
Art. 28 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Studienabschluss
Ausbildung - Lehrdiplom für Maturitätsschulen
Art. 28 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Studienabschluss
1. Die Ausbildung zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen ist abgeschlossen, wenn
a. alle gemäss Studienplan definierten Module bestanden und die erforderlichen 60 Credits in der fachdidaktischen, erziehungswissenschaftlichen und berufspraktischen Ausbildung erworben wurden und
b. die fachwissenschaftliche Master-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.