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Art. 23 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Studienabschluss

Ausbildung - Master-Ausbildung
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Art. 23 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Studienabschluss

1. Die Master-Ausbildung ist abgeschlossen, wenn

a. alle gemäss Studienplan definierten Module bestanden und die erforderlichen 90 beziehungsweise 120 Credits erworben wurden und

b. die Master-Thesis mindestens mit dem Grade «E» oder äquivalent bewertet wurde.

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