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FHHES
CH-LU
Art. 23 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Studienabschluss
Ausbildung - Master-Ausbildung
Art. 23 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Studienabschluss
1. Die Master-Ausbildung ist abgeschlossen, wenn
a. alle gemäss Studienplan definierten Module bestanden und die erforderlichen 90 beziehungsweise 120 Credits erworben wurden und
b. die Master-Thesis mindestens mit dem Grade «E» oder äquivalent bewertet wurde.