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Art. 22 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Zulassung

Ausbildung - Master-Ausbildung
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Art. 22 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Zulassung

1. Voraussetzung für die Zulassung zur Master-Ausbildung an der Hochschule Luzern sind ein Bachelor-Diplom oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss. Die Departemente regeln das Nähere.

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