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Art. 21 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Umfang

Ausbildung - Master-Ausbildung
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Art. 21 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Umfang

1. Die Master-Ausbildung an der Hochschule Luzern umfasst Studienleistungen im Umfang von mindestens 90 und maximal 120 Credits.

2. Die Struktur der Studiengänge, die konkret erforderliche Anzahl Credits wie auch die Möglichkeiten des teilzeitlichen Studiums und Details zur operativen Umsetzung der Ausbildung regeln die Departemente in ihren Studienreglementen.

3. Master-Studiengänge, die in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren anderen Hochschulen durchgeführt werden (Kooperations-Master-Studiengänge) oder Joint/Dual-Degree-Programme, werden in separaten Studienreglementen geregelt.

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