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FHHES
CH-LU
Art. 19 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Studienabschluss
Ausbildung - Bachelor-Ausbildung
Art. 19 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Studienabschluss
1. Die Bachelor-Ausbildung ist abgeschlossen, wenn
a. * alle gemäss Studienplan definierten Module beziehungsweise Modulgruppen bestanden und die erforderlichen 180 Credits erworben sind und
b. die Bachelor-Arbeit mindestens mit dem Grade «E» oder äquivalent bewertet wurde.