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Art. 19 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Studienabschluss

Ausbildung - Bachelor-Ausbildung
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Art. 19 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Studienabschluss

1. Die Bachelor-Ausbildung ist abgeschlossen, wenn

a. * alle gemäss Studienplan definierten Module beziehungsweise Modulgruppen bestanden und die erforderlichen 180 Credits erworben sind und

b. die Bachelor-Arbeit mindestens mit dem Grade «E» oder äquivalent bewertet wurde.

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