Art. 18 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Umfang
Art. 18 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Umfang
1. Die Bachelor-Ausbildung umfasst Studienleistungen im Umfang von 180 Credits und entspricht einer Studiendauer von drei Jahren bei einem Vollzeitstudium.
2. Berufsbegleitend Studierenden können einschlägige Berufstätigkeiten während des Studiums mit bis maximal 36 Credits angerechnet werden. Die Departemente können festlegen, welche Leistungsnachweise im Rahmen der Berufstätigkeit zu erbringen sind. Praktika, Berufstätigkeiten mit besonderer Begleitung oder Berufstätigkeiten, in deren Rahmen besondere Leistungsnachweise erbracht werden müssen, sind nicht einschlägige Berufstätigkeiten im Sinn dieser Bestimmung.
3. Die Struktur der Studiengänge wie auch die Möglichkeiten des teilzeitlichen Studiums mit bzw. ohne studienrelevante Berufstätigkeit sowie Details zur operativen Umsetzung der Ausbildung regeln die Departemente in ihren Studienreglementen.