Art. 17 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Diplomurkunde, Diplomzeugnis und Diplomzusatz
Art. 17 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Diplomurkunde, Diplomzeugnis und Diplomzusatz
1. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Bachelor- oder der Master-Ausbildung erhalten folgende Dokumente
a. Diplomurkunde,
b. Diplomzeugnis,
c. Diplomzusatz.
2. Die Diplomurkunde gilt als Ausweis über das bestandene Bachelor- oder Master-Studium und wird vom Fachhochschulrat ausgestellt sowie von der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Departementes der Hochschule Luzern mitunterzeichnet. Der mit der Diplomurkunde verliehene Titel richtet sich nach den Vorschriften des Bundes. Vorbehalten bleibt Artikel 29.
3. Bei Kooperations-Master-Studiengängen werden gemeinsame Diplomurkunden ausgestellt.
4. Das Diplomzeugnis enthält die Ergebnisse sämtlicher für das Bachelor- oder das Master-Diplom anrechenbarer Module. Ferner werden mit entsprechender Kennzeichnung alle an der Hochschule Luzern bestandenen, aber nicht für das Bachelor- oder Master-Diplom angerechneten Module ausgewiesen.
5. Der Diplomzusatz gibt in standardisierter Form Auskunft über Studieninhalte und über akademische und berufliche Qualifikationen.