Art. 15 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Vergabe von Credits
Art. 15 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Vergabe von Credits
1. Bei vollständigem und genügendem Erbringen der vorgesehenen Studienleistungen werden die entsprechenden Credits pro Modul vergeben.
1bis. Sind Module zu Modulgruppen zusammengefasst und ist eine Modulgruppe als Ganzes bestanden, gelten alle zur Modulgruppe gehörenden Module als bestanden und die entsprechenden Credits werden vergeben.
2. Die Departemente legen in den Modulbeschreibungen die Kriterien fest, nach welchen die Modulbeurteilung, insbesondere die Gesamtbewertung und die Vergabe von Credits, erfolgt.
3. Bei ungenügenden Studienleistungen (Bewertung «FX» oder äquivalente numerische Bewertung) werden Kompensationen oder Nachbesserungen verlangt. Wenn die Studienleistungen auch unter Berücksichtigung der Kompensationen oder Nachbesserungen nicht genügend sind, wird das Modul mit der Note «F» (nicht bestanden) oder äquivalent bewertet.