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Art. 1 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Grundsatz
Allgemeines
Art. 1 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Grundsatz
1. Die Studienordnung regelt die Ausbildung an der Hochschule Luzern, namentlich die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und deren Abschluss, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen, die Studienorganisation, die Rechte und Pflichten der Studierenden, die Disziplinarmassnahmen sowie das Einspracheverfahren.
2. Die Departemente der Hochschule Luzern legen die Ausführungsbestimmungen zur Studienordnung in ihren Studienreglementen fest und schliessen Vereinbarungen mit anderen Hochschulen zur Regelung von Kooperationsstudiengängen und Joint/Dual-Degree-Programmen ab.
3. Regelungen der Departemente gemäss Absatz 2 sind vom Fachhochschulrat zu genehmigen.