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520f CH-LU

Art. 9 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Prüfung der Mittelherkunft

Rahmenbedingungen und Vorgehen
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Art. 9 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Prüfung der Mittelherkunft

1. Eine Prüfung der Herkunft der zur Verfügung gestellten Mittel ist zwingend

a. bei begründeten Zweifeln an der Mittelherkunft oder

b. bei einer Summe ab 100 000 Franken.

2. Die gemäss Unterschriftsreglement der Hochschule Luzern für die Entgegennahme der Mittel zuständige Person ist verantwortlich dafür, dass das Rektorat frühzeitig über die Notwendigkeit der Prüfung einer in Aussicht gestellten Zuwendung informiert wird.

3. Die Prüfung der Mittelherkunft wird von der Rektorin oder vom Rektor in Auftrag gegeben. Die Rektorin oder der Rektor entscheidet basierend auf dem Ergebnis der Prüfung über die Annahme der Zuwendung.

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