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CH-LU
Art. 7 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Reputation und Glaubwürdigkeit der Hochschule Luzern
Grundsätze
Art. 7 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Reputation und Glaubwürdigkeit der Hochschule Luzern
1. Die Reputation und die Glaubwürdigkeit der Hochschule Luzern als Bildungsinstitution darf durch die Annahme von Spenden oder durch Sponsoring nicht beeinträchtigt werden.