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520f CH-LU

Art. 7 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Reputation und Glaubwürdigkeit der Hochschule Luzern

Grundsätze
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Art. 7 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Reputation und Glaubwürdigkeit der Hochschule Luzern

1. Die Reputation und die Glaubwürdigkeit der Hochschule Luzern als Bildungsinstitution darf durch die Annahme von Spenden oder durch Sponsoring nicht beeinträchtigt werden.

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