Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
520f CH-LU

Art. 4 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Begriffe

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Begriffe

1. Unter «Fundraising» werden aktive Bemühungen der Hochschule Luzern um Unterstützung mit privaten Drittmitteln von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen namentlich für Projekte, Personen, Infrastruktur oder Veranstaltungen verstanden.

2. Bei «privaten Drittmitteln» kann es sich in Form von Spenden beziehungsweise Donationen oder Sponsoring um Geld-, Sach- oder Dienstleistungen handeln.

3. «Spenden» und «Donationen» sind Zuwendungen an die Hochschule Luzern, für welche keine Gegenleistung erbracht wird, wie Schenkungen, Gönnerbeiträge, Legate oder Erbschaften.

4. Unter «Sponsoring» werden Zuwendungen verstanden, für welche die Hochschule Luzern Gegenleistungen erbringt.

5. Unter dem Begriff «Fundraisingpartner» werden sämtliche Personen zusammengefasst, die der Hochschule Luzern private Drittmittel zur Verfügung stellen. Es sind damit sowohl Spendende, Gönner als auch Sponsoringpartner gemeint.

6. Nicht als «Fundraising» gelten kompetitiv eingeworbene Drittmittel, insbesondere solche des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) und der EU-Förderprogramme. Ebenfalls nicht dazu zählen Einnahmen durch Forschungskooperationen oder Auftragsforschung, Lizenzeinnahmen auf der Grundlage von Patentnutzungsrechten und Einnahmen aus Dienstleistungen (z.B. Gutachten, Analysen).

← Art. 3 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz Geltungsbereich Art. 5 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →