520f
CH-LU
Art. 3 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Das Selbstverständnis der Hochschule Luzern
Allgemeines
Art. 3 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Das Selbstverständnis der Hochschule Luzern
1. Die Hochschule Luzern wahrt beim Fundraising ihre Autonomie als interkantonale Bildungsinstitution sowie die Freiheit von Lehre und Forschung. Sie richtet sich nach ihrem gesetzlichen Leistungsauftrag zur praxisorientierten Lehre und Forschung in der Zentralschweiz, dem von ihr festgelegten Werterahmen sowie Mission, Vision und Zielen.