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CH-LU
Art. 2 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Zweck der Mittelbeschaffung
Allgemeines
Art. 2 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Zweck der Mittelbeschaffung
1. Das Fundraising bezweckt in Ergänzung zur öffentlichen Finanzierung die Erhöhung der finanziellen Möglichkeiten und des Handlungsspielraumes der Hochschule Luzern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.