520f
CH-LU
Art. 18 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Vertragspflicht
Verträge und Genehmigungspflichten
Art. 18 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Vertragspflicht
1. ...
2. Zuwendungen, die
a. über eine einmalige Spende von maximal 20 000 Franken hinausgehen oder
b. mehrjährige Spendenabreden zum Inhalt haben oder
c. Sponsoringabreden zum Inhalt haben,
3. Die Vereinbarung gibt mindestens Auskunft über
a. die Zweckbindung,
b. den Umfang der Unterstützung und der Bekanntmachungsleistungen beziehungsweise der Leistungen und Gegenleistungen,
c. die Einhaltung des vorliegenden Reglements sowie
d. die Kommunikation.
4. ...