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520f CH-LU

Art. 17 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Zuständigkeiten

Verträge und Genehmigungspflichten
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Art. 17 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Zuständigkeiten

1. Die Zuständigkeiten zum Abschluss von Fundraisingvereinbarungen richten sich nach dem Unterschriftsreglement der Hochschule Luzern.

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