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CH-LU
Art. 16 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Verwendung von Logos
Leistungen der Hochschule Luzern
Art. 16 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Verwendung von Logos
1. Verwendung und Abdruck von Logos der Fundraisingpartner sowie der Hochschule Luzern sollen der jeweiligen Rolle in Grösse und Platzierung entsprechen.
2. Logo-Präsenz und schriftliche Erwähnung von Unternehmen ist nur ohne werbliche Logo-Zusätze gestattet (z.B. «Mit freundlicher Unterstützung der XY-Bank»; nicht gestattet ist: «XY-Bank, Ihre Partnerin für Vermögensverwaltung»).
3. Die Nutzung des Logos der Hochschule Luzern durch Dritte ist vertraglich festzulegen.
4. Das Corporate Design der Hochschule Luzern ist bei Drucksachen und Publikationen unterstützter oder gesponserter Aktivitäten und Projekte zu berücksichtigen.