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520f CH-LU

Art. 14 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Grundsätze

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Art. 14 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Grundsätze

1. Die Hochschule Luzern begegnet ihren Fundraisingpartnern mit Respekt und Wertschätzung, verbunden mit einer dauerhaften und vertrauensvollen Kontaktpflege oder der gewünschten Diskretion.

2. Die Hochschule Luzern gewährleistet gegenüber den Fundraisingpartnern Transparenz bei der Verwendung der Zuwendungen. Sie stellt den effektiven und sachgerechten Einsatz der Spenden und der Sponsoringbeiträge sicher.

3. Die Hochschule Luzern informiert ihre Fundraisingpartner regelmässig über den Fortgang der von ihnen unterstützten Projekte oder Fundraisingobjekte.

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