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520f CH-LU

Art. 11 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Fundraisingobjekte

Rahmenbedingungen und Vorgehen
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Art. 11 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Fundraisingobjekte

1. An der Hochschule Luzern sind Zuwendungen insbesondere für folgende Fundraisingobjekte möglich

a. Departemente,

b. Institute, Kompetenzzentren,

c. Gebäude,

d. Forschungsprojekte,

e. Ausstattung wie

1. Einrichtung von Seminarräumen, Labors, Bibliotheken usw.,

2. Ausstattung von Stellen, Professuren,

3. Lehrmittel, Instrumente, Messmittel,

f. Ausbildungsangebote,

g. Lehraufträge, Lehrveranstaltungen,

h. Weiterbildungsprogramme,

i. Ausschreibung von Wettbewerben, Studienpreise,

j. Forschungs- und Lehrpreise,

k. Stipendien.

2. Die Hochschulleitung kann weitere Fundraisingobjekte festlegen.

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