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CH-LU
Art. 10 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Bedingungen und Auflagen
Rahmenbedingungen und Vorgehen
Art. 10 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Bedingungen und Auflagen
1. Mit Bedingungen oder Auflagen verbundene Zuwendungen dürfen nur dann angenommen werden, wenn die Bedingungen oder Auflagen mit der fachlich-wissenschaftlichen Ausrichtung der Hochschule in Einklang stehen. Die Donatoren und Sponsoren legen dabei Ziel und Zweck von Bedingungen und Auflagen schriftlich dar, wobei bei Sponsoren die Gegenleistungen genau zu bezeichnen sind.
2. Es dürfen keinerlei Vorteile zugesagt oder in Aussicht gestellt und keine Nebenabreden getroffen werden, die über das schriftlich Festgelegte hinausgehen.
3. Zuwendungen mit Folgeaufträgen (z.B. Beschaffungsaufträge, Umsatzgeschäfte) sind ausgeschlossen.