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520f CH-LU

Art. 1 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Geltungsbereich

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Art. 1 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Geltungsbereich

1. Das Reglement regelt die Annahme von privaten Drittmitteln durch die Hochschule Luzern mit dem Ziel, ein aktives Fundraising zur Beschaffung von finanziellen oder geldwerten Mitteln betreiben zu können.

Geltungsbereich Art. 2 Reglement zum Fundraising der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz →

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