520e
GebVo-HSLUHSLU
CH-LU
Art. 8 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Administrative Gebühren
Übrige Gebühren
Art. 8 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Administrative Gebühren
1. In den Studiengebühren sind die administrativen Gebühren, namentlich für den Studierendenausweis oder Fotokopien, nicht enthalten. Diese werden von der Rektorin oder dem Rektor kostendeckend festgelegt und separat verrechnet.