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520e GebVo-HSLUHSLU CH-LU

Art. 7 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Gebühren für Urkunden

Prüfungs- und Diplomgebühren
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Art. 7 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Gebühren für Urkunden

1. Für die Ausfertigung von Diplomen und Bescheinigungen werden folgende Gebühren erhoben

a. Diplome und Zertifikate, pro Stück: Fr. 220.-

b. Nachträgliche Ausstellung von Duplikaten, pro Stück: Fr. 150.-

2. Übersetzungsarbeiten werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

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