520e
GebVo-HSLUHSLU
CH-LU
Art. 7 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Gebühren für Urkunden
Prüfungs- und Diplomgebühren
Art. 7 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Gebühren für Urkunden
1. Für die Ausfertigung von Diplomen und Bescheinigungen werden folgende Gebühren erhoben
a. Diplome und Zertifikate, pro Stück: Fr. 220.-
b. Nachträgliche Ausstellung von Duplikaten, pro Stück: Fr. 150.-
2. Übersetzungsarbeiten werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.