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520e GebVo-HSLUHSLU CH-LU

Art. 6 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Prüfungsgebühren

Prüfungs- und Diplomgebühren
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Art. 6 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Prüfungsgebühren

1. Die Prüfungsgebühren werden wie folgt festgelegt

a. Bachelorprüfungen, pro Semester Fr. 150.-, insgesamt maximal Fr. 900.-

b. Masterprüfungen, pro Semester Fr. 150.-, insgesamt maximal Fr. 450.- (3 Semester) bzw. Fr. 600.- (4 Semester)

2. Die Verrechnung der Prüfungsgebühren erfolgt pauschal, unabhängig von den abgerechneten ECTS-Punkten.

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