Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
520e GebVo-HSLUHSLU CH-LU

Art. 5 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Gebühren im Bereich Weiterbildung

Aufnahme- und Studiengebühren
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Art. 5 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Gebühren im Bereich Weiterbildung

1. Gebühren für Weiterbildungsangebote werden je nach Dauer und Umfang von den Departementen der Hochschule Luzern im Rahmen von Fr. 0.- bis Fr. 50 000.- kostendeckend festgelegt.

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