520e
GebVo-HSLUHSLU
CH-LU
Art. 5 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Gebühren im Bereich Weiterbildung
Aufnahme- und Studiengebühren
Art. 5 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Gebühren im Bereich Weiterbildung
1. Gebühren für Weiterbildungsangebote werden je nach Dauer und Umfang von den Departementen der Hochschule Luzern im Rahmen von Fr. 0.- bis Fr. 50 000.- kostendeckend festgelegt.