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520e GebVo-HSLUHSLU CH-LU

Art. 4 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Gebühren im Bereich Ausbildung

Aufnahme- und Studiengebühren
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Art. 4 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Gebühren im Bereich Ausbildung

1. Die allgemeinen Studiengebühren im Bereich Ausbildung betragen

a. für immatrikulierte Studierende pro Semester Fr. 800.-

b. für Hörerinnen und Hörer, pro Semester mindestens Fr. 200.- bis maximal Fr. 800.-, abgestuft nach Zahl der ECTS-Punkte aller besuchten Veranstaltungen.

1bis. Ausländische Studierende haben neben den allgemeinen Studiengebühren eine zusätzliche Studiengebühr von Fr. 500.- pro Semester zu entrichten. Dies gilt nicht für ausländische Studierende, deren Wohnsitzkanton für sie FHV-Beiträge leistet.

2. Weitere Kosten, namentlich für Lehrmittel, Arbeitsmaterialien oder Studienreisen, werden zusätzlich kostendeckend in Rechnung gestellt.

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