Art. 3 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU) - Gebühren für das Aufnahmeverfahren
Art. 3 Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU · Gebühren für das Aufnahmeverfahren
1. Die Gebühr für das Aufnahmeverfahren zu Bachelor- oder Masterstudiengängen beträgt (je nach Aufwand) Fr. 100.- bis Fr. 900.-.
2. Bei einem Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium innerhalb der Hochschule Luzern kann die Gebühr für das Aufnahmeverfahren erlassen werden.
3. Die Gebühr für die Nachbearbeitung von Aufnahmegesuchen beträgt (je nach Aufwand) maximal Fr. 500.-.
4. Über die genaue Höhe der Gebühren entscheidet das aufnehmende Departement der Hochschule Luzern.
5. Die Anmeldung zur Aus- oder Weiterbildung ist verbindlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Gebühren nicht zurückerstattet. Ausgenommen davon ist eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren von ausländischen Studierenden, wenn diese ohne eigenes Verschulden nachgewiesenermassen kein Visum erhalten.