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520c CH-LU

Art. 26 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Übergangsbestimmung zur Arbeitszeit

Schlussbestimmungen
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Art. 26 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Übergangsbestimmung zur Arbeitszeit

1. Dozierenden, die aufgrund des neuen Rechts in das Arbeitszeitmodell mit gesamtpauschalierter Arbeitszeit wechseln, wird der per 31. August 2024 bestehende positive Arbeitszeitsaldo (maximal 350 Stunden bei einem Vollzeitpensum) entweder vergütet oder sie können diesen innerhalb von fünf Jahren bis spätestens am 31. August 2029 zeitlich kompensieren.

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