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CH-LU
Art. 18 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Arbeitszeitsaldo
Arbeitszeit - Dozierende
Art. 18 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Arbeitszeitsaldo
1. Ein positiver oder negativer Arbeitszeitsaldo, das heisst geleistete Mehr- oder Minderstunden, errechnet sich aus der Differenz zwischen der geleisteten Arbeitszeit und der jährlichen Soll-Arbeitszeit.
2. Dozierende können von einem Studienjahr auf das nächste bei einem Vollzeitpensum einen positiven Arbeitszeitsaldo von maximal 350 Stunden übertragen. Ein darüber hinausgehender positiver Arbeitszeitsaldo ist weder auf das nächste Studienjahr übertragbar noch wird er ausbezahlt.
3. Der negative Arbeitszeitsaldo darf bei einem Vollzeitpensum Ende Studienjahr 200 Stunden nicht überschreiten.