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520c CH-LU

Art. 14 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Dozierende Nicht-Fachhochschulbereich

Arbeitsverhältnis - Dozierende Nicht-Fachhochschulbereich
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Art. 14 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Dozierende Nicht-Fachhochschulbereich

1. Die Lehrpensen sowie die Lohneinreihung der Dozierenden im Nicht-Fachhochschulbereich werden in den Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht der Hochschule Luzern geregelt. Die Lohneinreihung erfolgt dabei im Rahmen der Lohnklassen 22-26 der Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste des Kantons Luzern vom 2. Mai 2005.

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