520c
CH-LU
Art. 10 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Zuordnung der Profile
Arbeitsverhältnis - Besoldungen Dozierende
Art. 10 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Zuordnung der Profile
1. Die Profile der Dozierenden (Funktionen) werden gemäss Anhang 1 Lohnklassen zugeordnet. Anhang 1 enthält auch die Umschreibung der Profile.