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Art. 10 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Zuordnung der Profile

Arbeitsverhältnis - Besoldungen Dozierende
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Art. 10 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Zuordnung der Profile

1. Die Profile der Dozierenden (Funktionen) werden gemäss Anhang 1 Lohnklassen zugeordnet. Anhang 1 enthält auch die Umschreibung der Profile.

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