Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
520b FHZ CH-LU

Art. 9 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut)

Organisation - Allgemeines
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Art. 9 FHZ-Statut

1. Der Fachhochschulrat legt die Organisation der Hochschule Luzern fest und regelt die Kompetenzenordnung in Bezug auf die Führungsorgane und -personen der Hochschule Luzern gemäss den nachfolgenden Bestimmungen sowie Anhang 1.

2. Soweit in diesem Statut nichts anderes explizit geregelt ist, richten sich die Zeichnungsberechtigungen und Prozessvorgaben nach dem Unterschriftsreglement der Hochschule Luzern.

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