520b
FHZ
CH-LU
Art. 8 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Dienstleistungen für Dritte
Allgemeines
Art. 8 FHZ-Statut · Dienstleistungen für Dritte
1. Die Hochschule Luzern sorgt für den Transfer von Wissen und erbringt zu diesem Zweck Dienstleistungen für Dritte.