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520b FHZ CH-LU

Art. 8 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Dienstleistungen für Dritte

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Art. 8 FHZ-Statut · Dienstleistungen für Dritte

1. Die Hochschule Luzern sorgt für den Transfer von Wissen und erbringt zu diesem Zweck Dienstleistungen für Dritte.

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