520b
FHZ
CH-LU
Art. 7 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Forschung und Entwicklung
Allgemeines
Art. 7 FHZ-Statut · Forschung und Entwicklung
1. Die Hochschule Luzern führt in ihren Tätigkeitsbereichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch.
2. Als Schnittstelle zwischen Praxis und Wissenschaft fördert sie die Innovation in ihren Tätigkeitsbereichen und integriert die Forschungsergebnisse in die Ausbildung.