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520b FHZ CH-LU

Art. 7 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Forschung und Entwicklung

Allgemeines
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Art. 7 FHZ-Statut · Forschung und Entwicklung

1. Die Hochschule Luzern führt in ihren Tätigkeitsbereichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch.

2. Als Schnittstelle zwischen Praxis und Wissenschaft fördert sie die Innovation in ihren Tätigkeitsbereichen und integriert die Forschungsergebnisse in die Ausbildung.

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