520b
FHZ
CH-LU
Art. 6 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Regelung der Aus- und Weiterbildung
Allgemeines
Art. 6 FHZ-Statut · Regelung der Aus- und Weiterbildung
1. Die Aus- und Weiterbildung an der Hochschule Luzern, namentlich die Rechte und Pflichten der Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden, die Disziplinarmassnahmen, die Kernkompetenzen in der Lehre und weitere Zuständigkeiten, werden unter Berücksichtigung des übergeordneten Rechts in den Studienordnungen für die Aus- und Weiterbildung sowie den Studienreglementen der Departemente geregelt.