520b
FHZ
CH-LU
Art. 5 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Weiterbildung
Allgemeines
Art. 5 FHZ-Statut · Weiterbildung
1. Zur Vertiefung und Erweiterung von beruflichen Qualifikationen stellt die Hochschule Luzern Weiterbildungsangebote zur Verfügung, namentlich solche, die mit einem Master of Advanced Studies (MAS), einem Diploma of Advanced Studies (DAS), einem Certificate of Advanced Studies (CAS), einem MBA oder einem Executive MBA abgeschlossen werden können.
2. Die Hochschule Luzern bietet zudem Kurzprogramme wie Short Advanced Studies (SAS-)Programme und andere Formate wie Weiterbildungskurse, Fachkurse, Seminare usw. an.