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520b FHZ CH-LU

Art. 40 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Studierendenrat

Angehörige der Hochschule Luzern - Studierende
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Art. 40 FHZ-Statut · Studierendenrat

1. Der Studierendenrat vertritt die Anliegen und Interessen aller Studierenden der Hochschule Luzern im Rahmen der Gesamthochschule.

2. Der Studierendenrat setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen, nämlich den Delegierten der Studierendenvertretungen der Departemente. Der Studierendenrat organisiert sich unter Berücksichtigung der Mitwirkungsstandards der Hochschule Luzern sowie des Diversity-Grundsatzes selber.

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