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520b FHZ CH-LU

Art. 38 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Grundsätze

Angehörige der Hochschule Luzern - Studierende
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Art. 38 FHZ-Statut · Grundsätze

1. Die Hochschule Luzern fördert die Mitwirkung ihrer Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden.

2. Die Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden wirken primär in den ordentlichen vertikalen und horizontalen studienbezogenen Arbeitsprozessen der Hochschule Luzern mit.

3. Die Studierenden der Ausbildung können zudem in den Mitwirkungsorganen der Hochschule Luzern institutionell mitwirken.

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