520b
FHZ
CH-LU
Art. 38 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Grundsätze
Angehörige der Hochschule Luzern - Studierende
Art. 38 FHZ-Statut · Grundsätze
1. Die Hochschule Luzern fördert die Mitwirkung ihrer Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden.
2. Die Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden wirken primär in den ordentlichen vertikalen und horizontalen studienbezogenen Arbeitsprozessen der Hochschule Luzern mit.
3. Die Studierenden der Ausbildung können zudem in den Mitwirkungsorganen der Hochschule Luzern institutionell mitwirken.