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520b FHZ CH-LU

Art. 28c Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Assoziierte Institute

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Art. 28c FHZ-Statut · Assoziierte Institute

1. Die Hochschule Luzern kann ein in einem bestimmten Wissenschaftsbereich tätiges Institut einer hochschulexternen Trägerschaft als «assoziiertes Institut» anerkennen.

2. Der Fachhochschulrat regelt die Anforderungen an assoziierte Institute in einem Reglement.

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