520b
FHZ
CH-LU
Art. 28b Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Meldestelle
Organisation - Weitere Organisationseinheiten
Art. 28b FHZ-Statut · Meldestelle
1. Die Hochschule Luzern unterhält eine von ihr unabhängige Meldestelle für Hinweise betreffend vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen oder andere Unregelmässigkeiten sowie Mängel und Risiken, welche die Hochschule Luzern oder deren Angehörige betreffen.
2. Der Fachhochschulrat regelt die Einzelheiten zu den Zuständigkeiten und zum Verfahren.