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520b FHZ CH-LU

Art. 28a Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Ombudsstelle

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Art. 28a FHZ-Statut · Ombudsstelle

1. Die Hochschule Luzern unterhält eine Ombudsstelle, die von mehreren vom Fachhochschulrat gewählten Vertrauenspersonen geführt wird.

2. Mitarbeitende, Studierende und Weiterbildungsteilnehmende der Hochschule Luzern können sich in Konfliktsituationen mit Hochschulangehörigen an die Ombudsstelle wenden und diese um Vermittlung ersuchen.

3. Die Ombudsstelle berät die an sie gelangenden Angehörigen der Hochschule Luzern und strebt eine einvernehmliche Regelung an.

4. Der Fachhochschulrat regelt die Einzelheiten der Ombudsstelle in einem Reglement.

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