520b
FHZ
CH-LU
Art. 20 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Organisation
Organisation - Departemente
Art. 20 FHZ-Statut · Organisation
1. Die Organisation der Departemente liegt in der Verantwortung der Direktorinnen und Direktoren. Die Direktorinnen und Direktoren können ihre Departemente in Institute oder Abteilungen unterteilen sowie Kompetenzzentren bilden.
2. Die Organisation der Departemente ist von der Rektorin oder vom Rektor zu genehmigen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
V 10 134 · lu (Art. 20 FHZ-Statut)
Removal of Head of Competence Center: Appealability of Organizational Change
orschungs- und Entwicklungsarbeit. Im Rahmen dieser Tätigkeit verfügen sie über die Freiheit in Lehre, Forschung und Entwicklung (Art. 20 FHZ-Statut). Die Hauptaufgabe der als Dozentin gewählten Beschwerdeführerin ist die Lehrtätigkeit bzw. die Ausbildung der Studierenden. Die