520b
FHZ
CH-LU
Art. 16 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Leitung Marketing und Kommunikation
Organisation - Digitale Entwicklungen und Services, Finanzen und Infrastruktur, Marketing und Kommunikation, Personal und Hochschulentwicklung (Hochschuldienste)
Art. 16 FHZ-Statut · Leitung Marketing und Kommunikation
1. Die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Marketing und Kommunikation trägt die Verantwortung für das Erscheinungsbild und die Kommunikation der Hochschule Luzern und übt insbesondere folgende Aufgaben aus
a. * Leitung und Organisation des Bereichs Marketing und Kommunikation,
b. * Vertretung des Bereichs Marketing und Kommunikation intern sowie gegenüber Dritten,
c. * Verknüpfung der eigenen Entwicklungen und Innovationen mit dem Betrieb sowie mit den Entwicklungen und Innovationen in den drei weiteren Bereichen und den Departementen,
d. * Führen der Anstellungsverfahren für Mitarbeitende des Bereichs, insbesondere für Mitarbeitende mit Leitungsfunktionen,
e. * Gewährleistung der Personalentwicklung im Bereich Marketing und Kommunikation.